• Aushub der Baugrube und Entsorgung
  • Herstellen der Baugrubensicherung (Verbau), Berliner Verbau
  • Baugrubensicherung
  • Rückverfüllung der Baugrube
  • Verkehrssicherung / Baustraße / Arbeitsebenen
  • Erdaushub, Planum und Ausschachtungen für Unterfangungen/Fundamente
  • Rückbau der Baugrubensicherung
  • Bodenabtrag, Bodenauftrag, Aufschüttung und Auffüllungen

Mit unserer Erfahrung und fachlichen Kenntnissen gewährleisten wir eine professionelle Ausführung jeder Grundwasserabsenkung.
Das Einbringen von Filtern ermöglicht dabei eine Absenkung des Wassers in verschiedensten Böden.
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen der Grundwasserabsenkung.

Vertikale Wasserhaltung

Gemäß den lokalen Bodenverhältnisse stellen wir im Rahmen einer vertikalen Wasserhaltung verschiedene Arten von Brunnen und Spülfiltern zur Entwässerung her.
Typische Verfahrensweisen sind die Installation von Schwerkraftbrunnen und –filtern sowie der Einsatz von Vakuumtiefbrunnen und Vakuumspülfiltern.

Horizontale Wasserhaltung

Für Erschließungsprojekte, großer Bauflächen sowie Kabel- und Rohrleitungstrassen ist die Grundwasserabsenkung über eine horizontale Wasserhaltung ein effektives Vorgehen.
Mit Drainagemaschinen kann eine Frästiefe von bis zu 8,00 Meter unter der Geländeoberkante erreicht.
Um den Grundwasserzufluss in schlecht zu entwässernden Böden zu ermöglichen, wird der Drainagegraben mit Drainagesand über eines Verfülltrichter aufgefüllt.

Wir haben sehr gute Kontakte zu Firmen die Spezialtiefbauleistungen anbieten und durchführen.
In diesem Zusammenhang sind wir auch in der Lage nachfolgendes für Ihr Bauvorhaben zu realisieren:

  • Berliner Verbau
  • Spundwände
  • Ramm- und Einpressarbeiten
  • Bohrpfähle und -pfahlwände
Bei sehr beengten Grundstücksverhältnissen

Bei sehr beengten Grundstücksverhältnissen

DGUV Regel 101-004 Anlage 6 A + 6B

Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen gilt es, die gefahrstoffbedingten Gefahren für Arbeitnehmer und Umwelt zu minimieren oder zu beseitigen.

Dafür muss der Bauherr einen Koordinator nach DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128) einsetzen.

Der Koordinator nach DGUV Regel 101-004 bzw. TRGS 524 berät und unterstützt den Bauherren bzw. die Bauleitung bei der Erstellung notwendiger Dokumente, der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, der Umsetzung und Dokumentation von gefahrstoffbedingten Sanierungsmaßnahmen.

Schwarz/Weiß-Container auch Schleusencontainer/Sanitärcontainer für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.
Stiefelwaschanlage zur effektiven und sauberen Reinigung von Arbeitsschuhen, Gummistiefeln.
LKW-Reifenwaschanlage mit u. ohne Schmutzaustrag

tiefbau nord gmbh 03 1

 

 

 

 

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG)
§ 18 Sachverständige und Untersuchungsstellen
Sachverständige und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, müssen die für diese Aufgaben erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Die Länder können Einzelheiten der an Sachverständige und Untersuchungsstellen nach Satz 1 zu stellenden Anforderungen, Art und Umfang der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben, die Vorlage der Ergebnisse ihrer Tätigkeit und die Bekanntgabe von Sachverständigen, welche die Anforderungen nach Satz 1 erfüllen, regeln.

Im Bereich Entwässerung/Kanalbau erschließen wir von einzelnen Grundstücken bis ganzen Baugebieten.

  • Ausführung Kanalbau in den Werkstoffen PE, PP, GFK, GGG, StB, Stz