Bei der Kostenschätzung werden die „Kosten auf Grundlage der Vorplanung“ ermittelt.

Die Kostenschätzung stellt somit eine Grundlage bei der Entscheidung über die Weiterführung der Vorplanung zur Entwurfsplanung dar.
Sie basiert insbesondere auf den zeichnerischen Darstellungen und sonstigen Planunterlagen der Vorplanung.
Daraus lassen sich zu „bauende Mengen“ ermitteln.

  • Angaben zum Baugrundstück und zur Erschließung
  • Ergebnisse der Vorplanung, insbesondere Planungsunterlagen und zeichnerische Darstellungen
  • Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten zu den Kosten sowie nach der DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte
  • Erläuternde Angaben zu den planerischen Zusammenhängen, Vorgängen und Bedingungen sowie zur organisatorischen und terminlichen Abwicklung des Bauprojekts
  • Zusammenstellungen der zum Zeitpunkt der Kostenschätzung bereits entstandenen Kosten, beispielsweise für das Grundstück, die Erschließung, die Baunebenkosten nach DIN 276 u. a.

Die Art und Weise der Kostenschätzung ist dem Bauplaner freigestellt, in der Praxis erfolgt dies oft über sogenannte „Grob-Leistungsverzeichnisse“.