Baugrund- und Gründungsgutachten
Bauherrinnen und Bauherren sind gut beraten, wenn sie die Beschaffenheit des Baugrundes prüfen lassen. Denn laut Gesetz ist sind Bauherrinnen und Bauherren für den Baugrund verantwortlich und trägt das sogenannte Baugrundrisiko
Baugrundrisiko ist Bauherrenrisiko!
Grundsätzlich sind Bauherrinnen und Bauherren dafür verantwortlich, dass das Grundstück für die von Ihr/ihm in Auftrag gegebenen Bauleistungen die ordnungsgemäße Beschaffenheit aufweist.
Das Grundstück und der Baugrund sind daher bei der Realisierung eines Bauvorhabens zwingend vor Baubeginn zu prüfen.
Für ein Bodengutachten/Baugrundgutachten gibt es in der Bundesrepublik Deutschland einheitliche Richtlinien. Sie sind in der DIN 4020 zu finden.
Die DIN-Norm DIN 4020 Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke ist eine Norm, die sich mit den für Deutschland gültigen Festlegungen zu geologischen Untersuchungen im Bauwesen beschäftigt.
Neben den üblichen Angaben zu Geologie, Hydrogeologie, Baugrundkennwerten, Bodenklassen, Tragfähigkeiten, Empfehlungen zur Bauausführung und Abdichtung/ Dränage sollten auch Vorbemessungen für die unterschiedlichen Gründungsvarianten enthalten.
Bodenanalyse/Deklarationsanalyse nach LAGA M 20 für die Verwertung und Entsorgung des Bodenmaterials sind nahezu unerläßlich.
Von entscheidender Wichtigkeit sind hier klare Gründungsempfehlungen, so dass der Tragwerksplaner die Gründung wirtschaftlich bemessen kann.